Hausordnung der Grundschule Godshorn:
I. Schulbeginn / Unterrichtsbeginn
1. Der Eingang
bei der Hausmeisterin ist ab 7.30 Uhr
für Schüler/innen zum Förder- und Forderunterricht geöffnet.
2. Der Haupteingang, die Eingangstür zur
Pausenhalle, ist von 8.00 bis 8.30 Uhr
geöffnet. Ab 8.00 Uhr beginnt die
Frühaufsicht im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. SchülerInnen,
die zu spät kommen, müssen beim Hausmeister
klingeln und den Hausmeistereingang benutzen
3. Um 8.15 Uhr gehen die Schüler/innen
zum Unterricht in den Klassenraum.
II.
Unterrichtsschluss / Schulschluss
Klassen 1/2
Für die
Kinder, die in der Betreuung der Verlässlichen Grundschule angemeldet sind, endet die Schulzeit um 13.00
Uhr, ohne Betreuung (Verzicht der Eltern auf
Betreuung) endet die Schulzeit um 12.00 Uhr (Unterrichtsschluss 11.55
Uhr). Die Chorklassen haben an
einem Tag der Woche bis 13.00 Uhr Unterricht.
Klassen 3/4
Schulschluss: 13.00 Uhr,
bei AG
Angeboten: 13.50
Uhr.
III. Pausenordnung
1. Während einer „Fünfminutenpause“ verbleibt
die Klasse im Klassenraum, wenn nicht von der Lehrerin/dem Lehrer eine andere Anordnung getroffen wird.
2. In der großen Pause werden alle Klassenräume
und Fachräume verlassen. Die Lehrer verlassen als Letzte den Raum und schließen ab.
3. Die Grundschüler sind in den Pausen auf
dem Pausenhof.
Ausnahmen:
Regenpause - Aufenthalt in den Klassenräumen – ruhige Spiele
Beim Gongschlag am Ende der Pause gehen alle Schüler zu ihren Klassen
und ziehen wieder Hausschuhe an.
In der Zeit zwischen den Herbstferien bis zu den Osterferien dürfen je
Klasse 2 Schüler des 3. und 4. Jahrgangs
in der 2. großen Pause die Pausenhalle im Wechsel nutzen (Jg. 3 ungerade, Jg. 4
gerade Monate). Schüler, die die Pausenhalle nutzen wollen, müssen
Stillbeschäftigungsmaterial dabei haben und behalten Hausschuhe an.
4. Beim Klingelzeichen finden sich alle
Kinder in den Klassen ein.
5. Es ist nicht erlaubt, das Schulgelände
während der täglichen Unterrichtszeit zu verlassen. Ausnahmen verantwortet die
zuständige Lehrkraft.
6. Bei Frühaufsicht halten sich die Kinder ausschließlich in der
Pausenhalle auf.
7. Die Aufsicht der Lehrer beginnt und
endet mit dem Pausenzeichen.
IV. Sonstige Regelungen
1. Es ist verboten, Schusswaffen jeder
Art, Messer usw. in die Schule mitzubringen (Erlass d. MK v. 29.07.1977); Bekanntgabe zu Beginn eines jeden Schuljahres.
2. Weder Geld noch sonstige
Wertgegenstände sollten in die Schule mitgebracht werden.
3. Fundsachen werden der Hausmeisterin
übergeben.
4. Das Mobiliar und die von der Schule
zur Verfügung gestellten Lehrmittel sind sorgsam zu behandeln.
5. Jeder ist für das passende
Schulgestühl mitverantwortlich.
6. Jacken und Mäntel werden vor dem
Klassenraum aufgehängt. Schuhe in Regale gestellt; in den Klassenräumen tragen
die Schüler/innen Hausschuhe.
V. Handhabung
1. Die Kinder sind vom Klassenlehrer/
innen über Inhalt und Einhaltung der Hausordnung wiederholt zu belehren.
Die Belehrung ist im Klassenbuch
nachzuweisen.
2. Die Eltern der Erstklässler sind zu
Beginn des Schuljahres von der Hausordnung in Kenntnis zu setzen
(1.Elternabend!).
3. Die Hausordnung befindet sich im
Vorspann des Klassenbuches.



