Hausordnung der Grundschule Godshorn:

I. Schulbeginn / Unterrichtsbeginn

1. Der Eingang bei der Hausmeisterin  ist ab 7.30 Uhr für Schüler/innen zum Förder- und Forderunterricht geöffnet.
2. Der Haupteingang, die Eingangstür zur Pausenhalle, ist  von 8.00 bis 8.30 Uhr geöffnet.  Ab 8.00 Uhr beginnt die Frühaufsicht im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. SchülerInnen, die zu spät kommen, müssen beim Hausmeister  klingeln und den Hausmeistereingang benutzen
3. Um 8.15 Uhr gehen die Schüler/innen zum Unterricht in den Klassenraum.

 

II. Unterrichtsschluss / Schulschluss

Klassen 1/2
 
Für die Kinder, die in der Betreuung der Verlässlichen Grundschule angemeldet sind, endet die Schulzeit um 13.00 Uhr, ohne Betreuung (Verzicht der Eltern auf Betreuung) endet die Schulzeit um 12.00 Uhr (Unterrichtsschluss 11.55 Uhr). Die Chorklassen haben an einem Tag der Woche bis 13.00 Uhr Unterricht.
Klassen 3/4 
Schulschluss: 13.00 Uhr,
bei AG Angeboten: 13.50 Uhr.

 

III. Pausenordnung

1. Während einer „Fünfminutenpause“ verbleibt die Klasse im Klassenraum, wenn nicht von der Lehrerin/dem Lehrer  eine andere Anordnung getroffen wird.
2. In der großen Pause werden alle Klassenräume und Fachräume verlassen. Die Lehrer verlassen als Letzte den Raum und schließen ab.
3. Die Grundschüler sind in den Pausen auf dem Pausenhof.
Ausnahmen: Regenpause - Aufenthalt in den Klassenräumen – ruhige Spiele
Beim Gongschlag am Ende der Pause gehen alle Schüler zu ihren Klassen und ziehen wieder Hausschuhe an.
In der Zeit zwischen den Herbstferien bis zu den Osterferien dürfen je Klasse 2 Schüler des 3. und 4. Jahrgangs in der 2. großen Pause die Pausenhalle im Wechsel nutzen (Jg. 3 ungerade, Jg. 4 gerade Monate). Schüler, die die Pausenhalle nutzen wollen, müssen Stillbeschäftigungsmaterial dabei haben und behalten Hausschuhe an.
4. Beim Klingelzeichen finden sich alle Kinder in den Klassen ein.
5. Es ist nicht erlaubt, das Schulgelände während der täglichen Unterrichtszeit zu verlassen. Ausnahmen verantwortet die zuständige Lehrkraft.
6. Bei Frühaufsicht halten sich die Kinder ausschließlich in der Pausenhalle auf.
7. Die Aufsicht der Lehrer beginnt und endet mit dem Pausenzeichen.

 

IV. Sonstige Regelungen

1. Es ist verboten, Schusswaffen jeder Art, Messer usw. in die Schule mitzubringen (Erlass d. MK v. 29.07.1977); Bekanntgabe zu Beginn eines jeden Schuljahres.
2. Weder Geld noch sonstige Wertgegenstände sollten in die Schule mitgebracht werden.
3. Fundsachen werden der Hausmeisterin übergeben.
4. Das Mobiliar und die von der Schule zur Verfügung gestellten Lehrmittel sind sorgsam zu behandeln.
5. Jeder ist für das passende Schulgestühl mitverantwortlich.
6. Jacken und Mäntel werden vor dem Klassenraum aufgehängt. Schuhe in Regale gestellt; in den Klassenräumen tragen die Schüler/innen Hausschuhe.

 

V. Handhabung

1. Die Kinder sind vom Klassenlehrer/ innen über Inhalt und Einhaltung der Hausordnung wiederholt zu belehren. Die  Belehrung ist im Klassenbuch nachzuweisen.
2. Die Eltern der Erstklässler sind zu Beginn des Schuljahres von der Hausordnung in Kenntnis zu setzen (1.Elternabend!).
3. Die Hausordnung befindet sich im Vorspann des Klassenbuches.